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Freizügigkeitskonto 2.Säule


Zweck Das Freizügigkeitskonto bezweckt, den Vorsorgeschutz im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erhalten. Unsere eigene Freizügigkeitsstiftung mit Sitz in Aarau bietet die Möglichkeit Ihr Vorsorgeguthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen zu lassen.
Zielgruppe 
  • Personen, die über ein zu hohes Vorsorgeguthaben für die Pensionskasse ihres Arbeitgebers verfügen
  • Personen, die bereits ein Vorsorgeguthaben angespart haben und nun ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgeben
  • Personen, die infolge einer Reduktion des versicherten Einkommens keiner Pensionskasse mehr angehören oder
  • Personen, die uns ein bestehendes Freizügigkeitsguthaben anvertrauen wollen 

Zusätzliche Vorteile

 Bei Bedarf nutzen Sie attraktive Allfinanzprodukte oder die interessanten Möglichkeiten im Zusammenhang mit Wohneigentum.
Führung des Freizügigkeitskontos Das Guthaben wird zu einem Vorzugszinssatz verzinst. Ausser bei Saldierung und im Falle von speziellen Aufwändungen (z.B. Vorbezüge im Zusammenhang mit WEF) ist die Kontoadministration spesenfrei.
Wertpapiersparen Zur Verbesserung Ihrer Rendite steht Ihnen zudem die Möglichkeit offen, Ihre gebundenen Vorsorgegelder in Swisscanto-Anrechte zu investieren. Es stehen Ihnen verschiedene Anlagemöglichkeiten zur Verfügung. Unsere KundenberaterInnen erteilen Ihnen gerne Auskünfte.
 
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